Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Sina fotografiert Business
1. Auftrag
1.1 Die Herstellung, Bearbeitung und Auswahl der Fotos – insbesondere der Bildlook – liegt im künstlerischen Ermessen der Fotografin. Reklamationen in Bezug auf die gestalterische Freiheit sind ausgeschlossen. Eine Mindestanzahl an Bildern wird nicht garantiert, sofern nicht schriftlich vereinbart.
1.2 Änderungen des Auftrags während oder nach Beginn der Produktion können einen Mehraufwand verursachen und werden gesondert berechnet. Bereits begonnene Leistungen sind in vollem Umfang zu vergüten.
2. Vergütung & Zahlung
2.1 Die vereinbarte Vergütung ist verbindlich und umfasst die im Angebot beschriebenen Leistungen.
2.2 Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage nach Lieferung der Fotos zu zahlen. Eine Herausgabe der Bilder erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
2.3 Überschreitungen der vereinbarten Shootingdauer oder Zusatzleistungen (z. B. weitere Retuschen, zusätzliche Motive, kurzfristige Änderungen) werden gesondert berechnet.
2.4 Wartezeiten oder Mehraufwand, die auf das Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind, berechtigen die Fotografin, auch bei Festpreisvereinbarungen, einen angemessenen Aufpreis zu verlangen.
2.5 Nebenkosten wie Reise-, Übernachtungs- oder Parkgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Nutzungs- und Urheberrechte
3.1 Urheberin der entstandenen Fotos ist und bleibt die Fotografin.
3.2 Geschäftskunden erhalten, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches Nutzungsrecht für die im Vertrag definierten Zwecke (z. B. Unternehmenskommunikation, Website, Social Media, PR, interne Publikationen).
3.3 Jede weitergehende Nutzung (z. B. Werbung für Dritte, Verkauf, Plakatkampagnen) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist honorarpflichtig.
3.4 Bearbeitungen, Retuschen oder Umgestaltungen durch den Auftraggeber oder Dritte sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin erlaubt.
3.5 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über. Rohdaten (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
4. Abnahme / Lieferung / Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Auftraggeber erhält die Fotos in bearbeiteter Form, in der Regel als hochauflösende JPG-Dateien über eine Online-Galerie oder Download-Link.
4.2 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Bildrechte bei der Fotografin.
4.3 Die Nutzung der gelieferten Bilder durch den Auftraggeber gilt als Abnahme. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
5. Vertragsschluss / Kündigung
5.1 Ein Auftrag gilt als verbindlich gebucht, sobald das Angebot durch den Auftraggeber bestätigt wurde.
5.2 Storniert der Auftraggeber den Auftrag, gelten folgende Regelungen:
-
bis 30 Tage vor dem Termin: Einbehalt der Anzahlung, Rest entfällt
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weniger als 30 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
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weniger als 7 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Kann die Fotografin den Auftrag aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat (z. B. Krankheit), nicht ausführen, wird bereits gezahltes Honorar zurückerstattet. Die Fotografin unterstützt den Auftraggeber bei der Suche nach Ersatz, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
6. Haftung
6.1 Die Fotografin haftet für eigene Pflichtverletzungen und die ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; hier haftet die Fotografin auch bei leichter Fahrlässigkeit.
6.2 Für technische Ausfälle, Datenverlust, Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Stromausfälle, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen) übernimmt die Fotografin keine Haftung.
7. Rechte am eigenen Bild / Veröffentlichungen
7.1 Die Veröffentlichung der Fotos durch den Auftraggeber ist im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte erlaubt.
7.2 Eine Nutzung der Fotos durch die Fotografin für eigene Zwecke (z. B. Website, Portfolio, Social Media, Wettbewerbe, Printwerbung) ist nur mit Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Bei Businesskunden wird dies vor Veröffentlichung abgestimmt.
7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich sicherzustellen, dass alle abgebildeten Personen mit der Anfertigung und Nutzung der Fotos einverstanden sind.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber stellt der Fotografin alle für die Ausführung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Briefing, Ansprechpartner vor Ort).
8.2 Der Auftraggeber sorgt für den ungehinderten Zugang zu den Aufnahmeorten und klärt ggf. erforderliche Genehmigungen.
8.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu fotografierenden Personen rechtzeitig informiert sind und mit den Aufnahmen einverstanden sind.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Fotografin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
9.4 Datenschutzregelungen ergeben sich ergänzend aus der gesonderten Datenschutzerklärung.